Schulungen, Schulung, Seminare, Mitarbeitereinweisung

Einweisung für Mitarbeiter in Arbeitsschutzgeräte

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Schulungen / Unterweisungen

Die Präventionspflichten des Arbeitgebers sind in Deutschland klar geregelt.

Die Mindestanforderungen sind geregelt nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 3 der PSA-Benutzerverordnung sowie den Grundsätzen zur Prävention.
Sie verlangen vom Arbeiter ausreichende theoretische Kenntnisse über die relevanten Regelwerke, den Ablauf der Arbeitsverfahren und die bestimmungsgemäße Verwendung
der PSA. Darüber hinaus müssen Übungen unter vergleichbaren Arbeits und Einsatzbedingungen durchgeführt werden.

Unterweisungen mit Übungen für PSA sind vor der ersten Benutzung sowie anschließend nach Bedarf aber mindestens einmal jährlich durchzuführen.

Wir als Fachhandel für PSA können diese Aufgaben zur Erfüllung der Präventionsvorschriften für Sie übernehmen.

Wir führen Schulungen, bestehend aus Theorie- und Praxismodulen, zu allen von uns vertriebenen Produkten mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern durch.
Hierbei halten wir uns eng an die jeweils geltenden Regelwerke der Berufsgenossenschaften und achten gleichzeitig darauf, die Schulungsinhalte praxisnah und leicht verständlich zu vermitteln.

Die Präventionspflichten des Arbeitgebers sind in Deutschland klar geregelt. Die Mindestanforderungen sind geregelt nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 3 der PSA-Benutzerverordnung sowie den... mehr erfahren »
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Schulungen / Unterweisungen

Die Präventionspflichten des Arbeitgebers sind in Deutschland klar geregelt.

Die Mindestanforderungen sind geregelt nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 3 der PSA-Benutzerverordnung sowie den Grundsätzen zur Prävention.
Sie verlangen vom Arbeiter ausreichende theoretische Kenntnisse über die relevanten Regelwerke, den Ablauf der Arbeitsverfahren und die bestimmungsgemäße Verwendung
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