Dreibein

Dreibaum/Dreibock zur Absturzsicherung

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Dreibein zur Absturzsicherung und Rettung

Zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gehören sogenannte Anschlageinrichtungen wie das Dreibein, das auch Dreibaum oder Dreibock genannt wird. Dabei handelt es sich um einen mobilen Anschlagpunkt nach EN 795 Klasse B, der in der Regel in Kombination mit einem Auffanggurt am Nutzer, Verbindungsmitteln mit Falldämpfern und einem Höhensicherungsgerät vor einem Absturz schützt, üblicherweise im Rahmen von Kanal- und Schachtarbeiten. Ebenfalls kommt die Anschlagausrüstung bei der Rettung aus Schächten, Kanälen, Tanks etc. zum Einsatz. s@w hält diverse Dreibeine, auch im Set mit beispielsweise Höhensicherungsgerät und Lastenwinde, für Sie bereit. Selbstverständlich finden Sie bei uns auch passendes Zubehör.

Dreibaum mit Höhensicherungsgerät zur Absturzsicherung

Das Dreibein wird normalerweise zusammen mit einem Höhensicherungsgerät nach EN 360 verwendet. Das Höhensicherungsgerät wird hierbei an einem Fuß des Dreibocks mittels einer Montageplatte befestigt. Das Drahtseil wird nach oben über den Mittelpunkt des Dreibaums geführt und dann über eine Umlenkrolle mittig über dem Kanal/Schacht positioniert.

Alternativ rüsten wir Ihr neues Dreibein auch gerne mit einem RollGliss oder SafetyRoll aus.

Dreibein für Schächte, Kanäle und Ähnliches

Der Dreibock wird üblicherweise bei Schacht- und Kanalarbeiten verwendet. Er wird dort in erster Linie für die Einstiegs- und Absturzsicherung eingesetzt. Er dient aber gemeinsam mit anderen Sicherungselementen auch der Rettung im Notfall, unter anderem auch aus Tanks. Die Anschlagsicherung ist leicht zu transportieren und schnell und einfach dort aufgestellt, wo es benötigt wird.

Prüfung durch Sachkundigen und Schulungen

Das Dreibein unterliegt den Regelungen der BGR/GUV-R 198 und ist alle 12 Monate einer Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen. Hierbei wird der Dreibaum auf seinen ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert. Wir bieten ebenfalls auch Schulungen und Praxistrainings in unserer Übungsanlage an, wo Sie den Umgang erlernen können. Sprechen Sie uns an!

Zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gehören sogenannte Anschlageinrichtungen wie das Dreibein, das auch Dreibaum oder Dreibock genannt wird. Dabei handelt es sich um einen mobilen... mehr erfahren »
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Dreibein zur Absturzsicherung und Rettung

Zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gehören sogenannte Anschlageinrichtungen wie das Dreibein, das auch Dreibaum oder Dreibock genannt wird. Dabei handelt es sich um einen mobilen Anschlagpunkt nach EN 795 Klasse B, der in der Regel in Kombination mit einem Auffanggurt am Nutzer, Verbindungsmitteln mit Falldämpfern und einem Höhensicherungsgerät vor einem Absturz schützt, üblicherweise im Rahmen von Kanal- und Schachtarbeiten. Ebenfalls kommt die Anschlagausrüstung bei der Rettung aus Schächten, Kanälen, Tanks etc. zum Einsatz. s@w hält diverse Dreibeine, auch im Set mit beispielsweise Höhensicherungsgerät und Lastenwinde, für Sie bereit. Selbstverständlich finden Sie bei uns auch passendes Zubehör.

Dreibaum mit Höhensicherungsgerät zur Absturzsicherung

Das Dreibein wird normalerweise zusammen mit einem Höhensicherungsgerät nach EN 360 verwendet. Das Höhensicherungsgerät wird hierbei an einem Fuß des Dreibocks mittels einer Montageplatte befestigt. Das Drahtseil wird nach oben über den Mittelpunkt des Dreibaums geführt und dann über eine Umlenkrolle mittig über dem Kanal/Schacht positioniert.

Alternativ rüsten wir Ihr neues Dreibein auch gerne mit einem RollGliss oder SafetyRoll aus.

Dreibein für Schächte, Kanäle und Ähnliches

Der Dreibock wird üblicherweise bei Schacht- und Kanalarbeiten verwendet. Er wird dort in erster Linie für die Einstiegs- und Absturzsicherung eingesetzt. Er dient aber gemeinsam mit anderen Sicherungselementen auch der Rettung im Notfall, unter anderem auch aus Tanks. Die Anschlagsicherung ist leicht zu transportieren und schnell und einfach dort aufgestellt, wo es benötigt wird.

Prüfung durch Sachkundigen und Schulungen

Das Dreibein unterliegt den Regelungen der BGR/GUV-R 198 und ist alle 12 Monate einer Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen. Hierbei wird der Dreibaum auf seinen ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert. Wir bieten ebenfalls auch Schulungen und Praxistrainings in unserer Übungsanlage an, wo Sie den Umgang erlernen können. Sprechen Sie uns an!

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