Notleiter zur Rettung
An einem Gebäude wird eine Notleiter-Anlage von außen angebracht, damit sich Menschen aus gefährlichen Situationen selbst retten oder gerettet werden können. Obwohl sie nur im Notfall benutzt wird, muss eine Feuerleiter speziell konzipiert sein, damit es in der entsprechenden Notsituation nicht zu Unfällen, beispielsweise durch Absturz, kommt. So darf eine Rettungsleiter ausschließlich eine Seitenholm-Steigleiter sein und es gelten verschiedene Sicherheitsbestimmungen zur Gestaltung und Anbringung der Fluchtleiter. Für die optimale Realisation einer Notleiter muss die Brandschutzdienststelle bei der Planung miteinbezogen werden. Bei s@w erhalten Sie verschiedene als Rettungsleiter einsetzbare Notleitern mit Absturzsicherung inklusive einer umfangreichen Beratung. Zudem können Sie von s@w eine Notleiter montieren und prüfen lassen. Dafür verfügen wir über hausinterne Sachkundige.
Gestaltung einer Notleiter
Für die als Notleiter eingesetzte Steigleiter gelten bestimmte Anforderungen hinsichtlich der zu verwendenden Werkstoffe. So müssen die tragenden Bauteile aus speziellen metallischen Werkstoffen bestehen. Andere Werkstoffe sind dann erlaubt, wenn die Eignung für den Einsatz besonders nachgewiesen ist. Die Steigleiter darf am Gebäude an solchen Flächen angebracht werden, die tragfähig und für Fluchtwege vorgesehen sind. Wichtig ist dabei, dass sie aus dem Gefahrenbereich führen und in einem gesicherten Bereich enden. Erforderliche Besonderheiten, die beispielsweise aus den baulichen Gegebenheiten entstehen, müssen vor der Installation mit der Brandschutzdienststelle abgesprochen werden. Dazu gehört beispielsweise, wenn diese Steigleitern gegen unbefugtes Besteigen abgesichert werden sollen.
Notleiter mit Absturzsicherung
Damit eine Notfall-Steigleiter optimal und sicher genutzt werden kann, müssen die Befestigungsbügel, über die sie montiert wird, ausreichend groß sein. Der Abstand zwischen Wand und Sprossenachse muss mindestens 150 Millimeter betragen. Alle 10 Meter muss eine Feuerleiter über eine Ruhebühne verfügen, wozu auch Zustiegspodeste zählen. Diese Faktoren müssen mit speziellen Maßnahmen zur Absturzsicherung kombiniert werden. Grundsätzlich ist bei einer Notleiter ausschließlich Rückenschutz zulässig und keine Steigschutzeinrichtungen, also eine Absturzsicherung, die ausschließlich mit einer Persönlichen Schutzausrüstung zu verwenden ist.
Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Notleiter gerne an uns. Auf Wunsch montieren wir die Rettungsleiter und übernehmen auch die notwendige wiederkehrende Prüfung der Notleiter. Nehmen Sie Kontakt auf!
Notleiter zur Rettung
An einem Gebäude wird eine Notleiter-Anlage von außen angebracht, damit sich Menschen aus gefährlichen Situationen selbst retten oder gerettet werden können. Obwohl sie nur...
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Notleiter zur Rettung
An einem Gebäude wird eine Notleiter-Anlage von außen angebracht, damit sich Menschen aus gefährlichen Situationen selbst retten oder gerettet werden können. Obwohl sie nur im Notfall benutzt wird, muss eine Feuerleiter speziell konzipiert sein, damit es in der entsprechenden Notsituation nicht zu Unfällen, beispielsweise durch Absturz, kommt. So darf eine Rettungsleiter ausschließlich eine Seitenholm-Steigleiter sein und es gelten verschiedene Sicherheitsbestimmungen zur Gestaltung und Anbringung der Fluchtleiter. Für die optimale Realisation einer Notleiter muss die Brandschutzdienststelle bei der Planung miteinbezogen werden. Bei s@w erhalten Sie verschiedene als Rettungsleiter einsetzbare Notleitern mit Absturzsicherung inklusive einer umfangreichen Beratung. Zudem können Sie von s@w eine Notleiter montieren und prüfen lassen. Dafür verfügen wir über hausinterne Sachkundige.
Gestaltung einer Notleiter
Für die als Notleiter eingesetzte Steigleiter gelten bestimmte Anforderungen hinsichtlich der zu verwendenden Werkstoffe. So müssen die tragenden Bauteile aus speziellen metallischen Werkstoffen bestehen. Andere Werkstoffe sind dann erlaubt, wenn die Eignung für den Einsatz besonders nachgewiesen ist. Die Steigleiter darf am Gebäude an solchen Flächen angebracht werden, die tragfähig und für Fluchtwege vorgesehen sind. Wichtig ist dabei, dass sie aus dem Gefahrenbereich führen und in einem gesicherten Bereich enden. Erforderliche Besonderheiten, die beispielsweise aus den baulichen Gegebenheiten entstehen, müssen vor der Installation mit der Brandschutzdienststelle abgesprochen werden. Dazu gehört beispielsweise, wenn diese Steigleitern gegen unbefugtes Besteigen abgesichert werden sollen.
Notleiter mit Absturzsicherung
Damit eine Notfall-Steigleiter optimal und sicher genutzt werden kann, müssen die Befestigungsbügel, über die sie montiert wird, ausreichend groß sein. Der Abstand zwischen Wand und Sprossenachse muss mindestens 150 Millimeter betragen. Alle 10 Meter muss eine Feuerleiter über eine Ruhebühne verfügen, wozu auch Zustiegspodeste zählen. Diese Faktoren müssen mit speziellen Maßnahmen zur Absturzsicherung kombiniert werden. Grundsätzlich ist bei einer Notleiter ausschließlich Rückenschutz zulässig und keine Steigschutzeinrichtungen, also eine Absturzsicherung, die ausschließlich mit einer Persönlichen Schutzausrüstung zu verwenden ist.
Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Notleiter gerne an uns. Auf Wunsch montieren wir die Rettungsleiter und übernehmen auch die notwendige wiederkehrende Prüfung der Notleiter. Nehmen Sie Kontakt auf!