Absturzsicherung
Die Verwendung von PSA -persönlicher Schutzausrüstung- gegen Absturz, auch Absturzsicherung genannt, ist geregelt in der BGR 198 und BGR 199.
Eine Absturzsicherung besteht im Wesentlichen aus 3 Komponenten: Der Anschlagpunkt für die Absturzsicherung ist der Punkt, an dem das gesamte System befestigt und im Falle eines Sturzes gehalten wird. Dieser Anschlagpunkt für die Absturzsicherung muss eine Festigkeit von min. 10 kN (etwa 1 Tonne) haben. Als Zweites gibt es immer ein Verbindungsmittel für die Absturzsicherung. Dieses Verbindungsmittel stellt beim Absturzsicherung-System die Verbindung zwischen Anschlagpunkt und Anwender her. Als Verbindungsmittel zur Absturzsicherung wird z.B. ein Höhensicherungsgerät, ein mitlaufendes Auffanggerät oder ein einfaches Verbindungsmittel-Seil mit Bandfalldämpfer verwendet. Als dritter wichtiger Teil zur Absturzsicherung benötigt man einen Auffanggurt. Der Auffanggurt ist bei der Absturzsicherung dazu da, den Körper des Anwenders zu halten und im Falle eines Absturzes die Fangstoßkräfte gleichmäßig und sinnvoll auf den Körper zu verteilen.
Die Absturzsicherung kommt bei vielen industriellen Anwendungen, wie z.B. beim Bau und der Instandhaltung / Reinigung von Produktionsanlagen zum Eisatz. Auch gängig ist die Absturzsicherung beim Einstieg in Kanäle und Schächte. Eine auch sehr häufige Anwendung ist die Absturzsicherung für Dach und Flachdach.
Gerne beraten wir Sie und stellen gemeinsam mit Ihnen die passende Absturzsicherung zusammen.