Absturzsicherungen


Anschlaghilfen / Karabiner



Aufbewahrung



Auffanggurte



Bewegliche Führungen / Rettungsseile



Dreibeine



Haltegurt / Haltegurte



horiz. Anschlagseinrichtungen



Höhensicherungsgeräte



mitlaufende Auffanggeräte



Montagehilfen



Rettungs- und Abseilgeräte



Sicherheitssets



Verbindungsmittel mit Falldämpfer



Verbindungsmittel, einstellbar



Sonstige




Absturzsicherung bei security@work - der Profi!

Wir vertreiben Absturssicherungen der Firmen:

MAS Drolshagen
MAS ist ein deutscher Hersteller für Absturzsicherungen und produziert sämtliche Auffanggurte, Haltegurte, Auffanggeräte, Bandfalldämpfer etc. in Drolshagen bei Olpe. Natürlich sind sämtliche Absturzsicherungen nach EN geprüft und für die entsprechenden Einsätze zugelassen.

NORTH Safety
Die Firma NORTH Absturzsicherungen produziert Ihre Auffanggurte und Höhensicherungsgeräte in den USA und des Niederlanden. Auch hier wird Wert auf höchste Qualität gelegt. Zusätzlich können wir Ihnen hier auch Absturzsicherungen mit Zulassungen über die Vorgaben der EU hinaus (z.B. für Einsätze in Kanada, USA etc.) anbieten.

Wir bei security@work bieten Ihnen jedoch nicht nur den Handel mit PSA gegen Absturz (Absturzsicherungen) sondern überprüfen Ihre Absturzssicherungen wie Auffanggurte, Auffanggeräte, Sicherhungsseile, Bandfalldämpfer und Haltegurte auch nach den Vorgaben den BGR.
Höhensicherungsgeräte und Anschlagseinrichtungen lassen wir von einem Partner für Sie überprüfen.

Wichtig: Bitte prüfen Sie Ihre Absturzsicherung vor jedem Gebrauch auf Schäden!



DIN EN 353-1 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Teil 1: Steigschutzeinrichtungen
einschließlich fester Führung,
DIN EN 353-2 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Teil 2: Mitlaufende
Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung,
DIN EN 354 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Verbindungsmittel,
DIN EN 355 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Falldämpfer,
DIN EN 360 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Höhensicherungsgeräte,
DIN EN 361 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Auffanggurte,
DIN EN 362 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Verbindungselemente,
DIN EN 363 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Auffangsysteme,
DIN EN 365 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Allgemeine Anforderungen
an Gebrauchsanleitung und Kennzeichnung,
DIN EN 516 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen; Einrichtungen
zum Betreten des Daches; Laufstege, Trittflächen und Einzeltritte,
DIN EN 517 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen; Sicherheitsdachhaken,
DIN EN 564 Bergsteigerausrüstung; Reepschnur; Sicherheitstechnische Anforderungen
und Prüfverfahren,
DIN EN 565 Bergsteigerausrüstung; Band; Sicherheitstechnische Anforderungen
und Prüfverfahren,
DIN EN 795 Schutz gegen Absturz; Anschlageinrichtungen; Anforderungen
und Prüfverfahren,
DIN EN 892 Bergsteigerausrüstung; Dynamische Bergseile; Sicherheitstechnische
Anforderungen und Prüfverfahren,
DIN EN 12275 Bergsteigerausrüstung; Karabiner; Sicherheitstechnische Anforderungen
und Prüfverfahren,
DIN EN 12277 Bergsteigerausrüstung; Anseilgurte; Sicherheitstechnische Anforderungen
und Prüfverfahren.

Quelle: BGR 198 der BGFE



nach BGR 198, Abs. 8.2.2. gilt verbindlich:

Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen
Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf
ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu
lassen.

Wir, die security@work GmbH, haben eigene Sachkundige nach BGG 906 und sind befugt diese Prüfungen durchzuführen.


Prüfung nach BGR 198 Prüfung nach BGR 198 der folgenden Produkte: Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Haltegurte, mitlaufende Auffanggeräte, Anschlagmittel, Seile, etc. Die Revision von Höhensicherungsgeräten fragen Sie bitte separat an. Für die Prüfung sollte das jeweilige Prüfbuch zum Artikel vorliegen. Alternativ müssen wir ein Ersatzprüfbuch ausstellen. (SECU-00001201) 10,00 EUR





nach BGR 198, Abs. 7.2 gilt verbindlich:

Der Unternehmer hat nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift
„Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1) die Versicherten vor der
ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich,
zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens umfassen:
– Die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen
der einzelnen Ausrüstung,
– die bestimmungsgemäße Benutzung,
– das richtige Anschlagen,
– die ordnungsgemäße Aufbewahrung,
– das Erkennen von Schäden.

Gerne führen wir diese Unterweisung für Sie durch. Der Preis für die Unterweisung hängt von der Teilnehmerzahl sowie vom Schulungsort ab. Gerne steht hierfür auch unser Schulungsraum in 73614 Schorndorf zur Verfügung. Weitere Informationen sowie Termine erhalten Sie telefonisch unter 07181 / 985 25 - 20.



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